Fernwärmerechnungen von E.ON für 2022

02.01.24 –

Nachdem E.ON nun in den letzten Tagen des Jahres 2023 doch noch die Fernwärmerechnungen für das Jahr 2022 versendet hat, melden wir uns noch einmal mit einem Rundbrief. Uns erreichen zahlreiche Fragen, wie mit diesen Rechnungen und den zum Teil dreistelligen Nachzahlungen umgegangen werden sollte.

Vorab: Aus unserer Sicht zeigt allein schon der Zeitpunkt der Versendung, mit wie wenig Empathie und Fingerspitzengefühl das Unternehmen handelt. Die Zeit "zwischen den Jahren" haben viele von uns anders verplant, als sich mit zum Teil existenzbedrohenden Nachforderungen für Heizkosten zu beschäftigen. Hinzu kommt, dass gerade am Ende bzw. zu Beginn eines Jahres zahlreiche Forderungen für Versicherungen, Abonnements etc. vom Konto abgebucht werden. Eine besondere Schwierigkeit bedeutet der Zeitpunkt auch für die Verwalter/Vermieter, die an sich bis zum Jahresende ihre Nebenkostenabrechnungen erstellen müssen.

Zur aktuellen Situation: Wie erwartet hat sich der von E.ON berechnete Arbeitspreis gegenüber 2021 noch einmal fast verdoppelt und gegenüber 2020 sogar fast vervierfacht. Dies führt bei vielen an die Fernwärme in Hochdahl angeschlossenen Haushalten zu Nachzahlungsforderungen von mehreren hundert, zum Teil sogar tausenden Euro. Die Verbraucherzentrale hält die von E.ON verwendete Preisberechnungsformel für rechtswidrig und hat dagegen bekanntlich eine Sammelklage (korrekt: Abhilfeklage) beim Oberlandesgericht in Hamm eingereicht. An dieser können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen beteiligen, die in Hochdahl an die Fernwärme angeschlossen sind und selbst einen Vertrag mit E.ON haben.

Zur Beteiligung müssen Sie sich, wie bereits in früheren Rundbriefen beschrieben, in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Dieses ist noch nicht eröffnet. Wir werden berichten und Hilfe anbieten, sobald dies der Fall ist – voraussichtlich in den ersten Tagen des neuen Jahres. Am 20.12.2023 wurde bereits das Register für die parallele Klage der Verbraucherzentrale gegen einen anderen Fernwärmeversorger in Norddeutschland (Hansewerk Natur GmbH) vom Bundesamt veröffentlicht. Nicht selbst beteiligen können sich leider Mieterinnen und Mieter – hier ist die Rechtslage komplizierter. Letztlich muss versucht werden, den Vermieter unter Druck zu setzen, damit er rechtliche Schritte gegen E.ON einleitet und die hohen Heizkosten nicht einfach über die Nebenkostenabrechnung weiterrecht.

Zum Vorgehen: Letztlich wird erst über die Sammelklage von den Gerichten entschieden werden, ob die massive Erhöhung der Preise dem Recht entspricht oder nicht. Die Interessengemeinschaft Fernwärme Hochdahl e.V., in der sich Fernwärmekundinnen und -kunden überparteilich zusammengeschlossen haben, empfiehlt Widerspruch gegen die Fernwärmerechnung bei E.ON einzulegen, gleichzeitig 20 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten und die erteilte Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zu widerrufen.

Dazu wurde ein Musterschreiben mit einer kurzen Begründung erarbeitet, dass HIER oder über die Homepage der Interessengemeinschaft (https://www.fernwaerme-hochdahl.de) heruntergeladen werden kann. Dieses Schreiben sollte kurzfristig nach Erhalt der Rechnung an E.ON gesandt werden. Auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Erkrath empfehlen, so zu handeln. Wir weisen allerdings darauf hin, dass der einbehaltene Betrag nachgezahlt werden muss, sollte die Klage der Verbraucherzentrale keinen Erfolg haben – dies ist bei gerichtlichen Verfahren nie auszuschließen.

Zum Schluss: Die Interessengemeinschaft Fernwärme Hochdahl e.V. veranstaltet am Samstag, dem 6. Januar 2024, von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr einen Informationsstand auf dem Hochdahler Markt. Dort gibt es weitere Informationen und werden etwaige Fragen beantwortet. 

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News | Rundbrief

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