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24.11.20 –
Äußerst erfreut sind Bündnis 90/Die Grünen über das gestrige Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf im Rechtsstreit zwischen der Stadt und der Firma innogy zur Übernahme der Fernwärmversorgung in Hochdahl. Mit dem Urteil stellt das Gericht fest, dass der 1966 zwischen der damaligen Entwicklungsgesellschaft Hochdahl (EGH) und der Esso AG geschlossene Vertrag wegen der überlangen Laufzeit von insgesamt über 60 Jahren wettbewerbswidrig ist. Spätestens 2017 sei dieser deshalb ausgelaufen und die Stadt habe einen Anspruch auf Übernahme des Fernheizwerkes, so das Landgericht.
Peter Knitsch, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen in Erkrath: „Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, es stellt aber einen wichtigen Schritt hin zur Übernahme der Fernwärmeversorgung durch die Stadt Erkrath dar. Wir sind damit unserem Ziel, die Wärmeversorgung in Hochdahl für die an das Fernheizwerk angeschlossenen Bürgerinnen und Bürger preisgünstiger und umweltfreundlicher zu gestalten, erheblich nähergekommen“.
Die Grünen hoffen nun, dass das Urteil im Falle einer Berufung bzw. Revision durch die Firma innogy auch bei den oberen Gerichten Bestand haben wird. Das Kartellamt hatte in der Vergangenheit festgestellt, dass die aufgrund des alten Vertrags zwangsweise an das Fernwärmenetz angeschlossenen Kunden in Hochdahl zum Teil überhöhte Preise gezahlt hatten, die dann von innogy bzw. den Rechtsvorgängern teilweise erstattet werden mussten. Zudem wird das Leitungssystem nach ihrer Einschätzung nicht ausreichend instandgehalten, so dass es zu erheblichen Wärmeverlusten und einer Schädigung des Klimas kommt.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich aus diesen Gründen seit vielen Jahren für eine Beendigung des Vertrages und eine Übernahme durch die Stadt ein.
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