Antrag zu den Nachtragshaushaltsplanberatungen 2024/2025 – Hier: AUP/Produkt 13.02.01.

 

13.02.01. (Seite 671) zu "Operative Ziele":

Die Ziffer 1 „Erhaltung und Entwicklung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gemäß Vorgabe des Forstwirtschaftsplan des jeweiligen Jahres“ ist durch folgende Textpassage zu ersetzen „Der Erkrather Wald wird nicht mehr bewirtschaftet“.

Dies zieht folgende Folgeänderung nach sich:

13.02.01 (Seite 672) Zeile 05 "Private Leistungsentgelte" Ansatz neu 2025 5.000 Euro ist auf 0 Euro zu reduzieren.

13.02.01 (Seite 672) Zeile 14 "Bilanzielle Abschreibungen“ Ansatz neu 2025 50 Euro ist auf 0 Euro zu reduzieren.

BEGRÜNDUNG:

Siehe Beschlusslage des AUP aus 2024 zur weiteren Entwicklung des Stadtwaldes, der nicht mehr bewirtschaftet wird. Insofern bedarf es nicht mehr eines Forstwirtschaftsplans und zu erzielende Erträge aus dem Holzverkauf „Stadtwald“ werden zukünftig nicht mehr anfallen. Insofern bedarf es auch keiner bilanziellen Abschreibung (eintretende Werteverzehr). Entsprechend sind die Ansätze im Nachtrag der Be- schlusslage des Ausschusses zu Produkt 13.02.01 (Seite 672) wie auch die entsprechenden Erläuterungen zu den Positionen (Seite 674) anzupassen.



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