Änderung der Richtlinie zur Ausgestaltung der Tagespflege

R A T S F R A K T I O N E N

SPD                                                  BmU                                         Bündnis 90/Die Grünen

An die                                                                                                                13.04.2010

Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses

Frau Annette Kirchhoff

 

An

Herrn Bürgermeister

Arno Werner

 

Sehr geehrte Frau Kirchhoff, sehr geehrter Herr Werner,

namens der Fraktionen von SPD, BmU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen wir für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.05.2010, des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2010 und des Rates der Stadt Erkrath am 29.06.2010 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Änderung der Richtlinie zur Ausgestaltung der Tagespflege

Antrag

Die Richtlinie zur Ausgestaltung der Tagespflege wird unter Ziffer III Leistungen Absatz 4 wie folgt geändert:

Der Tagespflegeperson wird gemäß § 23 KJHG eine laufende Geldleistung für ihren Sachaufwand und zur Anerkennung der Förderleistung gewährt, und zwar in Höhe von 4 Euro pro Stunde und Kind.

Die Änderung tritt ab dem 01.08.2010 in Kraft.

Begründung

Im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2010 wurde auf Antrag der Fraktionen von SPD, BmU und Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.02.2010 die Erhöhung der Tagespflegesätze von derzeit 3 Euro auf 4 Euro pro Stunde und Kind beschlossen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden im Haushaltsplan 2010 etatisiert.

In Erkrath übernehmen im Auftrag des Jugendamtes Tagespflegepersonen derzeit die Betreuung von rund 60 Kindern. Im Rahmen des Ausbaus der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sollen im Sommer 2010 8 weitere Kinder in Tagespflegestellen betreut werden.

In Tagespflegestellen werden vorrangig Kinder unter 3 Jahren betreut. Neben den Plätzen in Kindertagesstätten sind Eltern, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen, auf dieses Betreuungsangebot angewiesen.

Damit eine verbesserte Entlohnung für diese Tätigkeit erfolgt, ist die Erhöhung des Stundensatzes erforderlich. Die qualifizierte Betreuung durch die Tagespflegepersonen wird hiermit auch stärker anerkannt und gewürdigt.

Hinzu kommt, dass aufgrund einer bundesgesetzlichen Änderung Tagespflegepersonen ab dem Jahr 2009 Steuern und Sozialabgaben auf den Verdienst entrichten müssen. Die Anhebung des Stundensatzes trägt deshalb auch dazu bei, diesen finanziellen Nachteil auszugleichen.

Nachbargemeinden, u.a. Hilden, Langenfeld und Monheim, haben bereits die Stundensätze für Tagespflegepersonen auf  4 Euro erhöht.

Mit freundlichem Gruß

Detlef Ehlert                           Bernhard Osterwind                Reinhard Knitsch

SPD-Fraktion                          BmU-Fraktion                        Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion

 

 



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